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"Wenn wir einander tragen - wenn wir einander ertragen,
wird alles in unserem Leben erträglich und ertragreich werden"
Ernst Ferstl 

Wie ist das Regionale Bündnis für Arbeit entstanden?

Am 30. Juni 2000 wurde ein Projekt in die Tat umgesetzt, welches es im Landkreis Tuttlingen bisher nicht gab. Es handelt sich hierbei um den „Förderverein Regionales Bündnis für Arbeit im Landkreis Tuttlingen e.V.“.

Auf Initiative der Katholischen und Evangelischen Kirche im Landkreis entstand im Jahr 1996 ein „Runder Tisch Beschäftigungspolitik“, der sich mit der Problematik der Arbeitslosigkeit befasste. Von Anfang an haben die Beteiligten dieses „Runden Tisches“ die persönliche Seite, also die Situation der betroffenen Arbeitslosen, in den Vordergrund ihrer Überlegungen gestellt. „Wie kann arbeitslosen Menschen geholfen werden?“, war dabei die wichtigste Frage.

Ein Ergebnis dieser Überlegungen war dann die Gründung des Vereins „Regionales Bündnis für Arbeit“ in Form eines Fördervereins. Die am „Runden Tisch“ beteiligten Personen waren sich einig in der Überzeugung, dass es nur Sinn macht, wenn die Problematik „Arbeitslosigkeit“ auf breiter gesellschaftlicher Basis, vor allem unter Einbeziehung der Wirtschaft, angegangen wird. Dies ist gelungen, wie an der Teilnahme der Persönlichkeiten der verschiedenen Organisationen bereits bei der Gründungsversammlung am 30.06.2000 ersichtlich wurde.

Es war daher sehr erfreulich, dass neben zahlreichen Einzelpersonen von Anfang an folgende Organisationen zur Mitarbeit gewonnen werden konnten: Industrie- und Handelskammer, Kreishandwerkerschaft, DGB, Arbeitsamt, Landkreis, Städte, Firmen, Kirchengemeinden, Bildungseinrichtungen und Sozialverbände.

Als vorrangiges Ergebnis der Initiative bzw. der Arbeit des Fördervereins wird die Integration möglichst vieler Menschen in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt. Deshalb wünschen sich die Initiatoren des „Regionalen Bündnisses“ auch weiterhin eine breite Unterstützung der Gesellschaft, vor allem der Wirtschaft, aber auch von Städten und Gemeinden sowie der sozialen Einrichtungen und Privatpersonen.